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EVB-IT Dienstvertrag

Fassung

Der EVB-IT Dienstvertrag existiert in zwei Fassungen. Die Kurzfassung ist vorgesehen für einfach gelagerte Fälle von Dienstleistungen ohne größere Abweichungen von den EVB-IT Dienstleistungs-AGB. Die Langfassung erlaubt die Abbildung auch komplexerer Dienstleistungen sowie umfangreicherer Regelungen, z.B. zu Nutzungsrechten, Reaktionszeiten etc..

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